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Rechtsgrundlagen

Die Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften mit Bestimmungen über die Kontrollen im Weinsektor und das deutsche Weingesetz (§ 31 Absatz 3) verpflichten jedes Bundesland, eine qualifizierte Weinkontrolle aufzubauen.

Aufgaben

Seit Jahrhunderten ist das begehrte Produkt Wein immer wieder Gegenstand von Verfälschungen. Um Verbraucherinnen und Verbrauchern einen ungetrübten Weingenuss zu erhalten sind lückenlose Kontrollen vom Erzeuger bis zum Konsumenten notwendig.
Grundsätzlich hat die Weinkontrolle die Aufgabe, präventiv tätig zu werden und nicht erst bei dem Verdacht einer strafbaren Handlung.
Deshalb werden regelmäßig Betriebskontrollen bei Abfüllern, Importeuren, Groß- und Einzelhändlern von Wein sowie in der Gastronomie und auf Märkten vorgenommen. Die Kontrollen finden in der Regel unangemeldet statt.

Ansprechpartner: Herr Ewald Briesch