Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln, insbesondere in pflanzlichen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Getreide, stehen seit Jahren im Fokus der Lebensmittelsicherheit. Mit hochpräzisen Analyseverfahren – in der Regel Gas- und Flüssigkeitschromatographie gekoppelt mit Massenspektrometrie (GC- und LC-MS/MS-Methoden) – werden Proben auf hunderte Wirkstoffe gleichzeitig untersucht. Ziel: sicherstellen, dass die gesetzlichen Höchstgehalte nicht überschritten werden und keine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher besteht.
Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in Lebensmittel sind in der Verordnung (EG) 396/2005 festgelegt. Moderne Labortechnik macht selbst winzige Rückstandsmengen in oder auf Lebensmitteln sichtbar. Übliche Rückstandshöchstgehalte liegen beispielsweise bei 10 µg/kg.
Während konventionell hergestellte Lebensmittel die Rückstandshöchstgehalte gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 einhalten müssen, werden an Bio-Lebensmittel strengere Anforderungen gestellt. Zwar existieren keine zusätzlichen strengeren spezifischen Rückstandshöchstgehalte für Bio-Ware (Die Rückstandshöchstgehalte der Verordnung (EG) 396/2005 gelten analog). Vielmehr ist die Anwendung von synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Bio-Landbau gemäß der EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 nicht zulässig. Der Nachweis eines nicht für den Bio-Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittels kann beispielsweise auf einen Verstoß gegen die Vorschriften des Öko-Landbaus hinweisen.
Im Landesuntersuchungsamt in Bremen wird ein breites Spektrum an Obst und Gemüse sowie weiterer Lebensmittel wie z. B. Tee mittels akkreditierte LC- und GC-MS/MS-Methoden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.