Das Referat für Wasseranalytik am Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin ist die zentrale Untersuchungsstelle für chemische und chemisch-physikalische Untersuchungen im Umweltbereich. Die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstrecken sich von der Planung und Durchführung der Probenahmen, über Probenvorbereitung und die Labor-Analytik bis hin zur Erstellung von Prüfberichten und befunden.
Im Rahmen der Überwachung untersuchen wir Bremer Oberflächengewässer sowie Grund- und Abwasser-Messstellen insbesondere von Direkteinleitern in Gewässer des Landes. Des Weiteren beproben wir Trink- und Badebeckenwasser nach Vorgaben von Normen bzw. Verordnungen. Zu unseren Auftraggebern gehören Bremer Behörden, Firmen und Institutionen, ebenso wie Privatpersonen.
Um die Bildung und Ausbreitung von mikrobiellen Kontaminationen in Schwimmbädern zu unterbinden, muss eine Desinfektion des Wassers mit Chlor oder ähnlichen Desinfektionsmitteln erfolgen. Die Wirksamkeit der Desinfektion ist dabei von sehr vielen Faktoren abhängig und die Anwendung benötigt ein entsprechendes know-how. Bei hoher Dosierung des Desinfektionsmittels sinkt zwar das Risiko einer mikrobiellen Kontamination, jedoch steigt die Konzentration an gesundheitsschädlichen chemischen Produkten, die aus der Desinfektion gebildet werden können. Hierzu zählen vor allem das Desinfektionsmittel selber, aber auch dessen Abbauprodukte wie Chlorat und Trihalogenmethane. Da diese Substanzen potentiell karzinogen sind oder andere Gesundheitsgefahren darstellen, gelten hierfür Grenzwerte, die im Rahmen von Desinfektionsmaßnahmen eingehalten werden müssen.
Zu unserem analytischen Leistungsspektrum gehört die chemische Untersuchung von Badebeckenwasser nach DIN 19643: 2023-06, welche wir sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden wie beispielsweise Hotels, Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen anbieten. Für alle Betreiber öffentlicher Badebecken ist diese sogar verpflichtend und muss dem Gesundheitsamt in regelmäßigen Abständen nachgewiesen werden.
Für Angebote oder weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an:
kirsten.kerkhoff@lua.bremen.de.
Seit Juni 2023 ist eine Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft, welche in einigen Punkten Verschärfungen von Grenzwerten sowie neue Kontroll- und Qualitätsparameter vorsieht. Dies gilt unter anderem für die Grenzwerte des Schwermetalls Blei.
Blei ist bereits seit langem als Werkstoff verboten, allerdings in Form von Altlasten immer noch in einigen alten Trinkwasserinstallationen zu finden. Alte Bleileitungen müssen grundsätzlich bis 12. Januar 2026 entfernt oder still gelegt werden. Installations- und Wasserversorgungsunternehmen unterliegen sogar einer Meldepflicht an das Gesundheitsamt, sollten sie Bleileitungen während ihrer Arbeiten entdecken.
In den seltensten Fällen liegen Bleirohre offen und sind als solche leicht zu erkennen. Hier kann eine Analytik des Trinkwassers Aufschluss über mögliche Kontaminationsquellen und Gesundheitsgefahren geben, bevor kostspielige Sanierungen vorgenommen werden.
Für Informationen zur Bleianalytik sprechen Sie uns gerne an:
kirsten.kerkhoff@lua.bremen.de.