Wir untersuchen Trinkwasser auf die in der Trinkwasser-Verordnung festgelegten mikrobiologischen Parameter. Dazu gehören:
Legionellen sind mit am häufigsten die Infektionserreger bei wasserbedingten Ausbrüchen und spielen eine erhebliche Bedeutung für die öffentliche Gesundheit.
Bei Legionellen handelt es sich um weit verbreitete im Wasser lebende Bakterien. Sie vermehren sich besonders gut in einem Temperaturbereich von 30-45 °C und finden somit in Wasserverteilungssystemen für Warmwasser, Wassertanks und Heißwasserbereitern sehr gute Vermehrungsbedingungen. Besonders wenn eine optimale Wachstumstemperatur in Rohrsystemen mit längeren Wasserstandzeiten zusammentreffen, beispielsweise bei selten genutzten Badezimmern, besteht ein erhöhtes Risiko des Wachstums von Legionellen. Eine Infektionsgefahr besteht vor allem dann wenn das kontaminierte Wasser zu Aerosolen vernebelt wird, etwa beim Duschen oder Baden in Whirlpools.
Wir bieten die mikrobiologische Untersuchung von Badebeckenwasser nach DIN 19643 und den dazugehörigen Empfehlungen des Umweltbundesamtes an.
Hierbei soll sichergestellt werden, dass keine Mikroorganismen im Beckenwasser enthalten sind, die die Gesundheit der Badenden gefährden können. In nicht sachgerecht aufbereitetem Schwimm- und Badebeckenwasser können verschiedene Krankheitserreger auf Badegäste übertragen werden und z.B. Erkrankungen der Atemwege, des Magen- und Darmtraktes, der Leber, Augen, Ohren sowie der Haut hervorrufen. Die Überprüfung der Badewasserqualität erfolgt über die Untersuchung folgender Indikatorparameter:
In der Vergangenheit gab es bereits Legionellen-Ausbrüche, auch mit Todesfolge, die auf erhöhte Legionellen-Gehalte in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern zurück zu führen waren. In diesen Anlagen wird Wasser versprüht oder verrieselt und es kann zur Emittierung von Legionellen-haltigen Aerosolen kommen, die ein hohes Risiko für eine Infektion darstellen.
Daher beinhaltet die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) Pflichten und Vorgaben für die Betreiber dieser Anlagen mit dem Ziel der Minimierung von Gesundheitsgefahren durch Legionellen.
Wir führen die Untersuchung von Nutzwasser aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach den Vorgaben der 42. BImSchV und der dazugehörigen Empfehlung des Umweltbundesamtes durch. Zum Untersuchungsspektrum gehören:
Die Probenahme ist Teil der Untersuchung und wird selbstverständlich durch unsere hauseigenen Probenehmer durchgeführt.
Falls Sie zu den angebotenen Parametern Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Frau Binder unter der Telefonnummer: +49 421 361-8944.
Für ein Angebot für Probenahme und Untersuchung wenden Sie sich bitte an Herrn Remesch unter der Telefonnummer: +49 421 361-10544.