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Elektronischer Rechtsverkehr

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Sie können dem Landesuntersuchungsamt auch über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" Nachrichten übermitteln, die eine (elektronische) Unterschrift benötigen.

Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie den Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite www.egvp.bremen.de und www.egvp.de.

Sie können uns natürlich auch weiterhin per E-Mail erreichen.