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Was wir untersuchen

Das Wasserlabor im Landesuntersuchungsamt führt alle notwendigen physikalischen und chemischen Untersuchungen in Proben aus bremischen Gewässern, Grundwasser, Altlasten, Abwasser und Mineralwasser, Trinkwasser und Badebeckenwasser durch. Hierdurch wird gewährleistet das der Verbraucher in Bremen immer eine optimale Wasserqualität konsumieren kann.

Auftraggeber des Landesuntersuchungsamtes sind z. B. die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS), die hanseWasser Bremen GmbH, der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet), die Gesundheitsämter und bei Bedarf auch Privatpersonen.

Informationen zur Qualität der Bremer Badestellen sind auf den Internetseiten der SKUMS erhältlich. Informationen zu Gartenbrunnen und der Belastung des Grundwasser sind ebenfalls auf den Internetseiten ersichtlich.
Privatpersonen haben die Möglichkeit ihr Trinkwasser z. B. auf Blei zu untersuchen. Nähre Informationen zur Bleithematik sind beim Umweltbundesamt erhältlich.

Ansprechpartner: Herr Dr. Stephan Reher

Mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasser in Gemeinschaftseinrichtungen und Schiffen werden auch im Landesuntersuchungsamt durchgeführt.
Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern besteht die die Möglichkeit Legionellenuntersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung § 14 b durchführen zu lassen. Informationen zur Bedeutung der Legionellenuntersuchung sind beim Umweltbundesamt erhältlich.

Ansprechpartnerin: Frau Michaela Berges

Rechtliche Grundlagen

Die Untersuchungen werden im Rahmen gesetzlicher Vorgaben durchgeführt.

Beispiele rechtlicher Grundlagen:

  • Abwasser-Verordnung - AbwV
  • Trinkwasser-Verordnung - TrinkwV
  • EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie-WRRL (2000/60/EG)
  • Wasser-Haushalts-Gesetz- WHG

Das Landesuntersuchungsamt ist gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und führt die Untersuchungen in diesem Rahmen durch.

Obwohl die Anwendung von genormten oder durch anerkannte Institutionen beschriebene Verfahren die Vergleichbarkeit der Ergebnisse erhöht, sind bei der Auswahl des Analysenverfahrens und der Beurteilung der Analysendaten die Gegebenheiten und Fragestellungen des Einzelfalles zu betrachten.