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Sektionen von gestorbenen oder eingeschläferten Tieren

Die Durchführung von Tiersektionen (Obduktionen) ist regelmäßig im Landesuntersuchungsamt erforderlich.

Dies betrifft:

  • Plötzlich verendete Haustiere
  • Verdacht auf Vergiftung freilaufender Tiere
  • hohe Sterblichkeit bei Tierzuchten
  • Verdacht einer Zoonose (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit)
  • die unklare Erkrankung eines leidenden Haustieres, welches eingeschläfert werden musste
  • und Bestandsprobleme in der Exotenhaltung (Reptilien, Fische, Ziervögel etc.)

Die Todesursachen können durch aufwendige Sektionen mit den dazugehörigen Folgeuntersuchungen meist abgeklärt werden. Bei sehr speziellen Fragestellungen arbeitet das Landesuntersuchungsamt mit Instituten in anderen Bundesländern eng zusammen.