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Tee und Teeerzeugnisse

Im Jahre 2004 wurde in Bremen ein Kompetenzzentrum für die Untersuchung und Beurteilung von Kaffee, Tee, Kakao und Schokolade für die Bundesländer Bremen und Niedersachsen eingerichtet.

In Tee- und Teeerzeugnissen werden u. a. folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Sensorik
  • Kennzeichnung
  • Extraktgehalt
  • Verunreinigungen
  • Coffeingehalt
  • Schimmelpilzgifte (Ochratoxin A, Aflatoxine ...)
  • Mikrobiologie
  • nicht zugelassene Zutaten insbesondere aus dem Arzneimittelsektor

Grundlage für die Beurteilung sind u. a. die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Tee und Teeerzeugnisse.

Als teeähnliche Erzeugnisse werden Kräuter- und Früchtetees und auch zusammengesetzte Lebensmittel, die Tee und Tee-Extrake enthalten (Eistees...), bezeichnet.

Beispiel: Cumarin in Zimt-Tees

Im Zimt ist Cumarin natürlicherweise enthalten, was bei hohen Gehalten und häufigem Verzehr zu reversiblen Leberschäden bei empfindlichen Personen führen kann. Es gibt zwei Zimtsorten: den hochbelasteten Cassia-Zimt aus China und Indonesien und den unbelasteten aber milderen Ceylon-Zimt aus Sri-Lanka (= Ceylon).

Zimt wird in vielen Lebensmitteln, so z.B. auch in Tees zur Aromatisierung eingesetzt.

Die Gehalte an Cumarin in Zimt-Tees und im Zimtgewürz waren im Sommer 2007 deutlich niedriger als noch im Winter 2006, als vor einigen belasteten zimthaltigen Lebensmitteln gewarnt werden musste.

Die Hersteller und Importeure konnten offenbar durch gezielte Rohstoffauswahl cumarin-ärmere Sorten einsetzen bzw. durch Rezepturänderungen den Gehalt senken.

Keiner der untersuchten Zimt-Tees und Zimtgewürze überschritt den Höchstwert der tolerierbaren täglichen Aufnahme (= ADI-Wert) für Cumarin.

Bei den üblichen Verzehrgewohnheiten ist die Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Cumarin gering, darum empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Zimt generell nur maßvoll zu verzehren. Erwachsene sollen nicht mehr als einen gestrichenen Teelöffel Zimt täglich essen (= ca. 1 g), Kinder nur eine gehäufte Löffelspitze (= 0,3 g) am Tag.

Links im Foto ist der belastete grobe Cassia-Zimt zu sehen, rechts der dünn gerollte Ceylon-Zimt.

Links im Foto, die maximale Zimtmenge, die Kinder täglich essen dürfen (0,3 Gramm), rechts die täglich maximale Menge für Erwachsene (1,0 Gramm).

Beispiel: Tees mit Zusatznutzen

Immer mehr in Mode kommen Teemischungen, die Zutaten enthalten, die auch als Arzneimittel-Tees zugelassen sind. Bei den Zutaten handelt es sich z. B. um Ginkgo, Ginseng, Johanniskraut, Mistelkraut, Frauenmantelkraut, Erdrauchkraut, die auch als zugelassene Arzneimittel auf dem Markt sind.

Es besteht die Gefahr, dass es durch reißerische Werbung, irreführende Abbildungen und Halbwissen der Verbraucher zu Verwechselungen von echten Arzneimitteln mit derartigen Teemischungen kommt.

Die Zutaten werden meist in sehr geringen Mengen den Tees oder teeähnlichen Erzeugnissen zugesetzt. Sie werden oft als Zutaten zur geschmacklichen Abrundung deklariert.

Hier müssen Abgrenzungen zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln gezogen werden.

Zu berücksichtigen sind dabei die Aspekte

  • Werbung und Aufmachung
  • konkrete gesundheitliche oder arzneiliche Wirkungen
  • Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung bei Lebensmitteln
  • und aufwändige Zulassungsverfahren für Arzneimittel.

Häufig werden Fitness- und Schlankheitstees angeboten, die durch Zutaten und Werbung gesundheitliche Wirkungen suggerieren sollen. Im Gegensatz dazu sind “echte“ Abmagerungstees Arzneimittel mit zugelassenen Wirkstoffen (z.B. abführend), die eine nachgewiesene Wirkung haben und nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden sollen.

Schwerpunkt: pflanzliche Lebensmittel Tee
Ansprechpartner: Herr Dr. Lunkenbein