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Begleitdokumente / Buchführung

Bei jeder Beförderung von Wein ist mit wenigen Ausnahmen ein Begleitdokument vorgeschrieben. Weinimporteure und Weingroßhändler sind zur Weinbuchführung verpflichtet. Damit wird eine lückenlose Rückverfolgung bis zum Erzeuger gewährleistet.
Bei der Einfuhr von Wein aus Drittländern muss der Importeur ein VI1-Dokument vorlegen. In diesem amtlichen Dokument werden alle wichtigen Angaben wie Herkunft, Jahrgang, Qualität und Rebsorte des Weines und die wesentlichen Analysedaten bescheinigt.